Beim Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal können Sie Standrohre oder Bauwasserzähler gegen Entgelt mieten.
Unter einem Standrohrwasserzähler ist ein Standrohr mit integrierter Messeinrichtung zu verstehen, welches an einem Hydranten angeschlossen wird. Unter einem Bauwasserzähler ist ein Wasserzähler zu verstehen, welcher an einen vorhandenen Hausanschluss zur Verbrauchsmessung während der Bauphase angebracht wird.
Zwingend notwendig sind Angaben zum gewünschten Standort der Wasserentnahme, damit der Hydrant zugewiesen werden kann. Außerdem sind Angaben zum benötigten Wasserbedarf sowie die vollständige Anschrift der ausleihenden Firma oder Privatperson und ein Ansprechpartner erforderlich. Bitte beachten Sie, dass anzugeben ist, ob Abwasser anfällt. Zur Ausleihung des entsprechenden Zählers wird ein Vertrag abgeschlossen. Im Vertrag wird für den Standrohrwasserzähler der Standort des Hydranten festgelegt und für Bauwasserzähler ein Termin für den Einbau Vorort vereinbart.
Nach Überweisung und Zahlungseingang der Kaution in Höhe von 250 € auf dem Konto des ZVME, Kontoverbindung und Vertragsnummer erhältlich bei:
kann gegen Vorlage der Quittung das Standrohr bzw. der Bauwasserzähler mit Abschluss eines Vertrages in der Zeit von
an folgender Stelle abgeholt werden:
Klärwerk Gera (Lager)
Pohlitzer Str. 61
07552 Gera
Anfahrt:
Der entsprechende Zähler ist bis spätestens zum Ablauf der Vertragslaufzeit wieder in der Pohlitzer Str. 61 im Lager des Klärwerkes Gera abzugeben. Läuft die Vertragslaufzeit über den Jahreswechsel hinaus, ist eine Zwischenablesung des Zählerstandes am Jahresende notwendig. Dazu setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit unserem Ansprechpartner im Lager in Verbindung. Nach Rückgabe des Bauwasserzähler/ Standrohrwasserzählers erfolgt die Abrechnung zeitnah, mindestens aber innerhalb sechs Wochen. Die Zähler sind sauber und ohne Beschädigung zurück zu geben. Der Antragsteller ist auch Rechnungsempfänger und für alle Beschädigungen und Verluste verantwortlich. Bei beschädigter Rückgabe oder Verlust erfolgt an den Antragsteller die Berechnung der Kosten der Reparatur oder der Wiederbeschaffung.
Für die Ausleihe erfolgt eine Berechnung (Kaution) von 250 €. Die zu berechnende Grund- und Verbrauchsgebühr richten sich nach der jeweils gültigen Gebührensatzung zur Wasserbenutzungsatzung (GS-WBS). Bei Anfall von Abwasser gilt die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) entsprechend. Des Weiteren entsteht eine Bearbeitungsgebühr von 30 €, welche im Zusammenhang mit der Rechnungslegung erhoben wird. Die Kaution wird nach Abgabe des Zählers mit den entstandenen Gebühren verrechnet.
Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera
E-Mail
info@zvme.de