Hausanschluss Trinkwasseranschluss
Wir bringen das Wasser
Sie wollen einen Trinkwasseranschluss beantragen?
Dann haben wir noch einige Hinweise für Sie:
- Die Hausanschlussleitung ist grundsätzlich geradlinig, rechtwinklig und auf kürzestem Wege von der Versorgungsleitung zum Gebäude zu führen.
- Die Hausanschlussleitung darf nicht überbaut werden.
- Der Wasserzähler ist im Gebäude unmittelbar nach der Mauerdurchführung der Gebäudefront zur öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung vorzusehen
In besonderen Fällen ist an der Grundstücksgrenze ein Wasserzählerschacht auf Kosten des Eigentümers zu errichten:
- Das Grundstück ist unbebaut.
- Der Trinkwasseranschluss ist unverhältnismäßig lang. Dies gilt für eine Länge ab 15 Metern.
- Der Wasserzähler kann nicht frostsicher untergebracht werden.
- Das Grundstück befindet sich nicht unmittelbar an einer öffentlichen Straße in der sich eine Wasserversorgungsleitung befindet. Das trifft für sogenannte Hinterliegergrundstücke zu.
So kommen Sie zu Ihrem Trinkwasseranschluss.
Für den Anschluss Ihres Grundstücks an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage ist ein Antragsverfahren erforderlich. Den Antrag können Sie hier herunterladen.
- Antrag auf Wasserversorgung - Privat
- Antrag auf Wasserversorgung - Gewerbe
- Hinweisblatt Trinkwasseranschluss
Ihren ausgefüllten und unterschriebenen Antrag reichen Sie uns bitte mit folgenden Unterlagen ein:
- Grundbucheintrag
- Lageplan M 1 : 1000 (Grundstück grün umrandet)
- Anordnung der geplanten Bebauung im Grundstück mit Maßangabe und Kennzeichnung des Hausanschlussraumes, mit dem Vorschlag zum Standort des Wasserzählers
- Gebäudegrundriss und Gebäudequerschnitt M 1 : 100
- Anzahl der Obergeschosse
- Grundstücksgröße in m²
- Wasserbedarf
Der Anschluss an die Versorgungsleitung, die Verlegung des Grundstücksanschlusses bis zum Wasserzähler und die Installation des Wasserzählers werden durch den Zweckverband Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal durchgeführt oder veranlasst. Sämtliche Kosten im privaten Teil werden durch den Zweckverband an den Kunden weiterberechnet. Ab der Übergabestelle (Wasserzähler) dürfen mit den Installationsarbeiten nur fachlich geeignete Unternehmen durch den Eigentümer beauftragt werden.
Kontaktdaten
Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera
E-Mail
info@zvme.de
Ihr Ansprechpartner