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Informationen zur bundesweiten PFAS-Untersuchung des BUND

Stellungnahme des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal zum Thema PFAS im Trinkwasser
Im Zusammenhang mit aktuellen Medienanfragen zu den Ergebnissen einer bundesweiten PFAS-Untersuchung des BUND möchten wir die Situation aus Sicht des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal (ZVME) einordnen.

1. Qualität des Trinkwassers im Verbandsgebiet des ZVME
Das vom ZVME gelieferte Trinkwasser erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Die Einhaltung wird regelmäßig durch Eigenkontrollen und durch amtliche Überprüfungen der zuständigen Gesundheitsämter in Gera und dem Landkreis Greiz bestätigt. Alle bisher vorliegenden Untersuchungsergebnisse sind unauffällig, das heißt: Es wurden keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt.

2. Untersuchungen auf PFAS
Der ZVME führt seit 2024 in seinem Verbandsgebiet zusätzliche Untersuchungen auf PFAS im Trinkwasser durch – auch wenn dies derzeit noch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist. Dabei werden 20 PFAS-Verbindungen analysiert, die in der kommenden Trinkwasserverordnung (voraussichtlich ab 2026/2028) berücksichtigt werden sollen. Die bislang vorliegenden Ergebnisse zeigen, dass keine der untersuchten Substanzen oberhalb der analytischen Bestimmungsgrenze nachgewiesen wurde. Das bedeutet, dass die Konzentrationen so gering sind, dass sie mit den verfügbaren Messmethoden nicht quantifizierbar sind. 

3. Einordnung der BUND-Ergebnisse
Die vom BUND erhobenen Proben wurden nach unserem Kenntnisstand nicht im Rahmen der gesetzlich geregelten Trinkwasserüberwachung entnommen. Solche Stichproben können Hinweise auf Umwelteinflüsse geben, sind aber nicht unmittelbar mit den regelmäßig geprüften Trinkwasserwerten vergleichbar, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Verfügung stehen. Wir nehmen solche Untersuchungen dennoch ernst und verfolgen die öffentliche Diskussion aufmerksam.

4. Blick nach vorn
Die sogenannte PFAS-Problematik ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das nur gemeinsam von Politik, Wirtschaft und Forschung gelöst werden kann. Wir unterstützen eine klare Regulierung und Ursachenbekämpfung, um die Belastung der Umwelt langfristig zu reduzieren. Der ZVME wird die Überwachung auf PFAS fortsetzen und bei Bedarf ausweiten, um die hohe Qualität des Trinkwassers weiterhin zu gewährleisten.

5. Fazit
Unser Trinkwasser im Verbandsgebiet ist von einwandfreier Qualität und kann uneingeschränkt genutzt werden. Die Sicherheit und Qualität der Versorgung stehen für den ZVME an erster Stelle. Unsere Untersuchungen zeigen, dass die geltenden und künftigen Grenzwerte eingehalten werden.  

 

 


Gartenzähler

Der Zweck eines Gartenzählers besteht darin, nur das zur Gartenbewässerung verwendete Wasser zu messen. Der Gartenzähler dient als Zwischenzähler zur Ermittlung von nicht eingeleitetem Abwasser.

Die Nutzung einer Gartendusche oder das Befüllen eines Schwimmingpools oder Ähnlichem ist ausgeschlossen.

Installation und Abnahme eines Gartenzählers

Abzugsfähig ist die Gießwassermenge, die durch einen geeichten privaten Wasserzähler nachgewiesen wird. Nach dem Einbau durch den Kunden bzw. ein Fachunternehmen ist die Abnahme mit der Verplombung des Gartenzählers und der Abschluss einer Vereinbarung durch den Zweckverband (ZVME) erforderlich.

Für einen Vor-Ort-Termin melden Sie sich bitte per:

Telefon: 0365-4870 952

oder

E-Mail: info@zvme.de
(zwingend unter Angabe der Kundenummer, Grundstück, Name und Telefonnummer)

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der Eichfrist von 6 Jahren ist der Zwischenzähler gegen einen neuen geeichten Zähler durch den Kunden auszutauschen und erneut dem ZVME zu melden. Der Kunde wird hierzu nicht gesondert angeschrieben.

Kosten und Ablesung

Es entstehen Anschaffungskosten in unterschiedlicher Höhe. Im Durchschnitt kostet ein Außenwasserzähler 25 € zzgl. Einbaukosten durch ein Fachunternehmen. Der gemessene Verbrauch wird von der jeweils gültigen Einleitungsgebühr des Grundstückes abgezogen.

Gilt beispielsweise der Abwassertarif Volleinleiter, kann folgende Beispielrechnung genutzt werden:

25 € (Anschaffungskosten) : 2,30 €/m³ (Abwassertarif Volleinleiter) = 11 m³

Für den Abwassertarif Volleinleiter lohnt es sich ab einem Mindestverbrauch von 11m³ innerhalb der 6 Jahreseichfrist, einen Gartenzähler anzuschaffen (Kosten ohne Berücksichtigung der Inanspruchnahme eines Fachunternehmens).

Im Gebührenbescheid wird der Verbrauch des Gartenzählers im Abwassertarif abgezogen. Nach Ablauf der Eichfrist von 6 Jahren wird der Gartenzähler automatisch im Abrechnungssystem entfernt.

Der Gartenzähler muss einmal im Jahr selbst abgelesen werden und ist auf der Ablesekarte des ZVME sichtbar.

 

Kontaktdaten

Zweckverband Wasser/Abwasser
Mittleres Elstertal
De-Smit-Straße 6
07545 Gera

E-Mail
info@zvme.de

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