Turnusmäßiger Zählerwechsel / Eichpflicht von Wasserzählern
Die Hauptwasserzähler im Versorgungsgebiet unterliegen den eichrechtlichen Bestimmungen und sind vor Ablauf der Eichgültigkeit durch geeichte Wasserzähler zu ersetzen. Die Eichfrist beträgt bei Wasserzählern 6 Jahre. Dieser turnusmäßige Zählerwechsel wird im Auftrag des Zweckverbandes durch die OTWA Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH organisiert und realisiert.
Vor Ablauf der Eichgültigkeit werden die betroffenen Grundstückseigentümer durch die OTWA angeschrieben und über den geplanten Wechsel des Hauptwasserzählers informiert.
Sollte der vorgeschlagene Termin nicht möglich sein, so können Sie gern telefonisch einen neuen Termin vereinbaren.
Um die Termintreue beim Wechsel zu gewährleisten, bitten wir Sie um Zugänglichkeit des Hauptwasserzählers zum vorab benannten Wechseltermin.






