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Nutzung einer Brauchwasseranlage (Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang)

Sie möchten sich eine Eigengewinnungsanlage (z.B. Brunnen, Regenwasserzisterne) errichten und nicht das gesamte Wasser aus dem öffentlichen Netz entnehmen. Dann ist durch den Grundstückseigentümer ein Antrag auf Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang (Link) zu stellen.

Jegliche Nutzung von Brauchwasser ist genehmigungspflichtig.

Die technischen  Voraussetzungen für die Herstellung und den Betrieb einer Brauchwasseranlage sind in der DIN 1988 und DIN 2000 geregelt.

  • separater Speicher für das Brauchwasser
  • Errichtung einer Hauswasserstation
  • Verlegung einer separaten Brauchwasserleitung (getrennte Kreisläufe, darf nicht mit Trinkwasserleitung verbunden werden, damit keine Rückwirkung auf das öffentliche Netz entstehen kann)
  • Kennzeichnung des gesamten Brauchwassernetzes
  • Einbau einer geeichten Messeinrichtung

Vor Inbetriebnahme ist die Brauchwasseranlage technisch abzunehmen und die Messeinrichtung zu verplomben.

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