Gebührenabrechnung
Die Wasserzähler auf den Grundstücken innerhalb des Versorgungsgebietes des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal werden im rollierenden System abgelesen. Diese Ablesetouren sind ortschafts- und straßenweise angelegt und den einzelnen Monaten des Kalenderjahres zugeordnet.
Die abzulesenden Wasserzähler unterliegen den eichrechtlichen Bestimmungen. Die Ablesungen erfolgen durch die Beauftragten des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, in diesem Falle durch die Mitarbeiter der OTWA Ostthüringer Wasser und Abwasser GmbH. Jeweils im folgenden Monat werden die entsprechenden Verbrauchs- und Einleitungsgebühren abgerechnet.
Möchten Sie wissen, wann für Ihr Grundstück der Gebührenbescheid erstellt wird, so können Sie dies hier abrufen.
Benötigen Sie eine Abrechnung zu einem bestimmten Stichtag können Sie sich gern über den Punkt Gebührenrechner-Online Gebührenrechner ihre individuelle Zwischenabrechnung erstellen. Bitte beachten Sie aber, dass diese Zwischenabrechnung nicht den Gebührenbescheid ersetzt. Soll ein von Ihnen abgelesener Zählerstand in der jährlichen Abrechnung berücksichtigt werden, so können Sie uns diesen gern mitteilen, so dass dieser auf Ihrem Gebührenbescheid ausgewiesen wird.






